P&R Container Firmen
Im März und April 2018 haben fünf Leasing-Vertriebsfirmen der Container Investmentfirma P & R aus München Insolvenz beantragt. Betroffen von der Insolvenz sind c.a. 54.000 geschädigte Kapitalanleger, die in folgende Container-Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R in Container investiert haben:
- P & R Container Leasing GmbH (AG München Az.: 1542 IN 727/18)
- P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (AG München Az.: 1542 IN 726/18)
- P & R Gebrauchtcontainer Vertr. u. Verw. GmbH (AG MünchenAz.:1542 IN 728/18)
- P & R Transport - Container GmbH (AG München Az.: 1542 IN 1127/18)
- P & R AG (AG München Az.: 1542 IN 1128/18)
Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt, wobei das Geschäftskonzept der über Jahrzehnte tätigen P&R Gruppe darin bestand über Berater und Vermittler sog. Direktinvestments in Container als Sachwertanlagen zu verkaufen. Hierbei wurden zudem i.d.R. auch Erlösgarantien ausgesprochen. Die Container sollten vermietet werden und die Anleger die Mietzahlungen erhalten. Zudem verpflichtete sich die P&R am Ende der Vertragslaufzeit die Container zum Zeitwert zurückzukaufen.
Nach dem vorläufigen Bericht des Insolvenzverwalters existieren tatsächlich statt der 1,6 Million verkauften Container nur ca. 618.000 Stück. D.h., dass Verträge über nicht existente Container abgeschlossen wurden und es den Verträgen an der erforderlichen Bestimmtheit ermangelt, so dass die Anleger kein Eigentum erworben haben. Die neu geworbenen Gelder wurden dazu genutzt, um laufende Verbindlichkeiten zu bedienen. Hierbei haben die agierenden Vermittler in der Regel weder anleger- noch anlagegerecht beraten und weder auf Teil- noch auf Totalverluste hingewiesen.
Prospekte wurden erst ab dem Jahre 2017 verwendet, obwohl dies schon zu einem viel früheren Zeitpunkt gesetzloch notwendig gewesen wäre, so dass neben den insolvenzrechtlichen Ansprüchen sowie den Ansprüchen gegen die Gründer und Initiatoren der Gesellschaft, zudem vertragliche Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler gem. § 280 Abs. 1 BGB, aber auch Prospekthaftungsansprüche bestehen. Hierbei sind die Vermittler und Berater i.d.R. vermögensschadenhaftpflichtversichert. Daneben bestehen nach diesseitigem Dafürhalten deliktische und strafrechtlich relevante Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. den 826
BGB, aber auch nach den §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetzen des StGB und des KWG.
Wir beraten und betreuen geschädigte Kapitalanleger, die in die P & R Gruppe investiert haben und haben in diesem Zusammenhang nicht nur Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter sondern auch Schadensersatzklagen gegen tätige Berater und Vermittler bereits anhängig gemacht.
Sollten Sie zu dem geschädigten Personenkreis gehören, steht Ihnen
Rechtsanwalt André Döttelbeck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
telefonisch für einen Erstkontakt
aber auch per E-Mail jederzeit unter doettelbeck@doettelbeck.de oder
bogner@doettelbeck.de zur Verfügung.